Ein-/Austritte, Änderungen
Hier erfahren Sie, was zu tun ist. In der Download-Box sind die notwendigen Formulare oder Merkblätter für Sie bereit.
Hier erfahren Sie, was zu tun ist. In der Download-Box sind die notwendigen Formulare oder Merkblätter für Sie bereit.
Für alle hier nicht aufgeführten Änderungen (wie z.B. Lohn- / Namensänderung, Änderung des Zivilstandes) wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Ihr neuer Arbeitgeber meldet Sie bei uns an. Sie erhalten im Anschluss den persönlichen Vorsorgeausweis. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Personalien sowie der vermerkte Jahreslohn korrekt sind.
Wenn Sie vorher bereits berufstätig waren, sind Sie dafür verantwortlich, dass die Freizügigkeitsleistungen vom Vorversicherer zu uns überwiesen werden.
Nutzen Sie dazu unseren Einzahlungsschein.
Wer ist BVG-pflichtig?
Mitarbeitende ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. |
Mitarbeitende mit einem jährlichen, AHV-pflichtigen Lohn höher als CHF 21'330.-. |
Mitarbeitende mit einem Arbeitsverhältnis auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet. |
Ihr bisheriger Arbeitgeber meldet Sie bei uns ab. Sie erhalten im Anschluss die Austrittsabrechnung. Die Austrittsleistung besteht aus den geleisteten Sparbeiträgen und allfälligen Einlagen inkl. Zinsen.
Sie sind selbst verantwortlich für den Übertrag Ihrer Austrittsleistung an die neue Pensionskasse (oder auf ein Freizügigkeits-Sperrkonto).
Hierfür ist das Formular Austritt/Pensionierung auszufüllen.
Falls Sie sich selbständig machen oder auswandern, können Sie einen Teil oder die gesamte Austrittsleistung als Kapital beziehen.