Ein-/Austritte, Änderungen
Hier erfahren Sie, was zu tun ist. In der Download-Box sind die notwendigen Formulare oder Merkblätter für Sie bereit.
Hier erfahren Sie, was zu tun ist. In der Download-Box sind die notwendigen Formulare oder Merkblätter für Sie bereit.
Für alle Änderungen (wie z.B. Lohn- / Namensänderung, Änderung des Zivilstandes) füllen Sie bitte das Mutationsformular aus oder erledigen Sie dies direkt in unserem Webportal (Registration nötig). Nachfolgend die häufigsten Mutationsgründe:
Melden Sie uns den Neueintritt innerhalb von 30 Tagen.
Sie erhalten im Anschluss ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis sowie den persönlichen Vorsorgeausweis für den neuen Mitarbeitenden.
Wer ist BVG-pflichtig?
Mitarbeitende ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. |
Mitarbeitende mit einem jährlichen, AHV-pflichtigen Lohn höher als CHF 21'330.-. |
Mitarbeitende mit einem Arbeitsverhältnis auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet. |
Melden Sie uns Austritte innerhalb von 30 Tagen.
Sie erhalten im Anschluss die Austrittsabrechnung. Die Austrittsleistung besteht aus den geleisteten Sparbeiträgen und allfälligen Einlagen inkl. Zinsen.
Die Mitarbeitenden sind selbst verantwortlich für den Übertrag ihrer Austrittsleistung an die neue Pensionskasse (oder auf ein Freizügigkeitssperrkonto). Hierfür ist das Formular "Austritt / Pensionierung" auszufüllen.